Hund halten in Wien: Sachkunde, Chip, Leine und Maulkorb
Aktualisiert 7. Okt. 2026
Wer in Wien einen Hund hält, hat einige Pflichten – und seit Juli 2026 eine neue: den Sachkundenachweis. Die Angaben unten stammen von wien.gv.at.
Sachkundenachweis: Pflicht seit 1. Juli 2026
Seit dem 1. Juli 2026 brauchen Personen, die einen Hund halten möchten, einen Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz:
- Theorieteil: 4 Stunden, zu besuchen vor der Anschaffung des Hundes,
- Praxis-Einheit: 2 Stunden, innerhalb von 12 Monaten nach der Anschaffung; der Hund muss dabei mindestens 6 Monate alt sein.
Die Kurse finden vor Ort statt, und zwar in dem Bundesland, in dem der Hund gehalten wird. Die Teilnahmebestätigungen laden Sie in der Heimtierdatenbank hoch – den Theorieteil bei der Registrierung, den Praxisteil später.
Bis zum 1. Juli 2027 gilt in Wien eine Übergangsregel: Der bisherige Sachkundenachweis nach dem Wiener Tierhaltegesetz ersetzt den neuen Theorieteil. Bestimmte Personengruppen sind ausgenommen.
Chip und Heimtierdatenbank
- Jeder Hund muss spätestens mit 3 Monaten gechippt sein, jedenfalls vor der ersten Weitergabe.
- Innerhalb von 1 Monat nach dem Chippen muss er in der Heimtierdatenbank registriert werden. Der Chip allein genügt nicht.
- Selbst registrieren können Sie kostenlos mit ID Austria. Über das Veterinäramt (MA 60) kostet jeder Eintrag 32 Euro; auch Tierarztpraxen registrieren, meist gegen Gebühr.
- Änderungen, etwa nach einem Umzug, müssen Sie innerhalb von 1 Monat melden.
Haftpflichtversicherung und Hundeabgabe
Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 725.000 Euro Pflicht. Außerdem müssen Sie den Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt anmelden und Hundeabgabe zahlen – Beträge im Artikel Hundesteuer in Wien.
Leine oder Maulkorb
An öffentlichen Orten muss ein Hund an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen. Zusätzlich gilt:
- in öffentlichen Parkanlagen und auf Liegewiesen immer Leine,
- an Orten mit vielen Menschen – Gasthäuser, Geschäfte, Veranstaltungen – immer Maulkorb,
- bissige Hunde (die schon einen Menschen oder Hund gebissen haben) an allen öffentlichen Orten Maulkorb.
Der Maulkorb muss passen und Hecheln und Trinken erlauben; Maulschlaufen sind verboten.
Listenhunde und Hundeführschein
Für Listenhunde und ihre Kreuzungen ist der Hundeführschein verpflichtend. Die Prüfung muss innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Haltung abgelegt werden, der Hund muss dabei mindestens 6 Monate alt sein; nach 21 bis 24 Monaten folgt eine Folgeprüfung. Ab einem Alter von 6 Monaten tragen Listenhunde an öffentlichen Orten Maulkorb und Leine – ohne beides nur in vollständig umzäunten Hundezonen. Wer ohne Hundeführschein angetroffen wird, zahlt mindestens 1.000 Euro.
Auch für andere Hunde kann die Landespolizeidirektion nach einem Zwischenfall einen behördlich beauftragten Hundeführschein verlangen. Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung sind dann 10 Trainingseinheiten bei tierschutzqualifizierten Hundetrainerinnen und Hundetrainern.
Hundeschulen und Tierärzte in Wien
Für die Praxis-Einheit, das Maulkorbtraining oder die Vorbereitung auf den Hundeführschein: Hundeschulen in Wien und Tierärzte in Wien – mit Öffnungszeiten, Bewertungen und Kontakt.
Hundeschulen
Mehr dazu: Hundesteuer in Wien
Quellen
- Stadt Wien: Vorgaben und Mindestanforderungen bei der Hundehaltung · 7. Okt. 2026
- Stadt Wien: Verpflichtender Sachkundenachweis für Hunde · 7. Okt. 2026
- Stadt Wien: Hunde und Katzen – Chippen und Registrieren · 7. Okt. 2026
- Stadt Wien: Leinen- oder Maulkorbpflicht · 7. Okt. 2026
- Stadt Wien: Listenhunde und verpflichtender Hundeführschein · 7. Okt. 2026
- Stadt Wien: Behördlich beauftragter Hundeführschein · 7. Okt. 2026