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Mit dem Hund in den Urlaub in der EU

Aktualisiert 7. Okt. 2026

Für private Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen gelten in der ganzen EU dieselben Regeln. Die Angaben unten stammen vom offiziellen EU-Portal „Your Europe“.

Was Ihr Hund für die Reise braucht

  1. Mikrochip – oder eine gut lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 gemacht wurde. Der Chip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt sein, sonst ist die Impfung nicht gültig.
  2. Gültige Tollwutimpfung.
  3. EU-Heimtierausweis.
  4. Für einige Länder: Behandlung gegen den Bandwurm (siehe unten).

Tollwutimpfung: die 21-Tage-Regel

Deutschland und Österreich lassen junge Hunde ohne vollständigen Tollwutschutz nicht einreisen.

EU-Heimtierausweis

Der Heimtierausweis ist für Reisen zwischen EU-Ländern Pflicht. Er enthält die Chipnummer, die Tollwutimpfung und die Kontaktdaten von Halter und Tierarzt. Ausstellen dürfen ihn nur ermächtigte Tierärztinnen und Tierärzte, und nur für Halter mit Wohnsitz in der EU. Er gilt lebenslang, solange die Gesundheitsdaten aktuell sind.

Bandwurmbehandlung für Finnland, Irland, Malta und Norwegen

Wer mit dem Hund nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland reist, muss ihn 24 bis 120 Stunden (1 bis 5 Tage) vor der Einreise gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis behandeln lassen. Die Behandlung wird im Heimtierausweis eingetragen.

Wie viele Tiere und wer reist mit

Tierarzt vor der Reise

Chip, Tollwutimpfung, Heimtierausweis und Bandwurmbehandlung erledigt die Tierarztpraxis. Planen Sie den Termin mindestens drei Wochen vor der Abreise, wenn die Tollwutimpfung noch fehlt.

Quellen

  1. Your Europe (Europäische Union): Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU · 7. Okt. 2026