Pawenn

Hundegesetz Hamburg: Register, Leine und Gehorsamsprüfung

Aktualisiert 7. Okt. 2026

Das Hamburger Hundegesetz gilt seit dem 1. April 2006. Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter in Hamburg drei Dinge erfüllen. Die Angaben unten stammen von hamburg.de.

Drei Pflichten für jeden Hund

  1. Mikrochip: Der Hund muss fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Den Chip setzt jede niedergelassene Tierarztpraxis.
  2. Haftpflichtversicherung: Versicherungssumme mindestens 1 Million Euro, Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, welcher Hund versichert ist – am besten mit Chipnummer.
  3. Anmeldung beim Hunderegister.

Hunderegister: wo und was es kostet

Anmelden können Sie den Hund online, in jedem Hamburg Service vor Ort, im Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt oder bei einem anerkannten Sachverständigen (zusammen mit der Gehorsamsprüfung).

Mitzubringen sind Ausweis oder Pass mit Meldebestätigung, Mikrochip-Nummer, Bescheinigung der Haftpflichtversicherung sowie Rasse, Schulterhöhe, Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes.

Die Anmeldung beim Hunderegister ist zugleich die Anmeldung zur Hundesteuer – mehr dazu im Artikel Hundesteuer in Hamburg.

Leinenpflicht und Befreiung

In ganz Hamburg gilt die allgemeine Anleinpflicht. Davon befreit werden Sie, wenn Sie

Alle Personen, die mit dem Hund in einem Haushalt leben, können die Prüfung gemeinsam ablegen. Die Befreiung gilt nur für die Person und den Hund, für die sie erteilt wurde.

Gebühren: 35 Euro, wenn der Sachverständige die Befreiung erteilt, 55 Euro im Fachamt – dazu kommen die Kosten der Prüfung selbst.

Nach der Befreiung darf der Hund dort ohne Leine laufen, wo keine besonderen Anleinpflichten gelten, und zusätzlich auf ausgewiesenen Wegen und Rasenflächen in Grünanlagen. Hundeauslaufzonen gibt es in allen Bezirken.

Wo der Hund trotzdem an die kurze Leine muss

Diese Regeln gelten für alle Hunde, auch gehorsamsgeprüfte:

Auf Spielplätze, Rasen- und Wiesenflächen und in Blumengärten von Grünanlagen dürfen Hunde gar nicht mit.

Gefährliche Hunde

American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie ihre Mischlinge gelten in Hamburg immer als gefährlich. Für gefährliche Hunde gilt eine uneingeschränkte Maulkorb- und Leinenpflicht. Auch Rottweiler, Kangal, Mastiff und weitere Rassen gelten als gefährlich, können aber nach bestandenem Wesenstest freigestellt werden.

Hundeschulen und Tierärzte in Hamburg

Für den Chip, die Gehorsamsprüfung oder einen Welpenkurs: Hundeschulen in Hamburg und Tierärzte in Hamburg – mit Öffnungszeiten, Bewertungen und Kontakt.

Mehr dazu: Hundesteuer in Hamburg · Mit dem Hund in den Urlaub in der EU

Quellen

  1. hamburg.de: Hundegesetz – Hunde halten in Hamburg · 7. Okt. 2026
  2. hamburg.de: Anmeldung beim Hunderegister · 7. Okt. 2026
  3. hamburg.de: Anleinpflichten und Mitnahmeverbote für Hunde · 7. Okt. 2026