Landeshundegesetz in Köln: Leine, große Hunde, Bußgelder
Aktualisiert 7. Okt. 2026
In Köln gilt das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), in Kraft seit dem 1. Januar 2003. Welche Pflichten Sie haben, hängt davon ab, wie groß Ihr Hund ist und zu welcher Kategorie er gehört. Die Angaben unten stammen von der Stadt Köln.
Leinenpflicht für alle Hunde
Jeder Hund muss an die Leine:
- in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und auf Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
- in öffentlichen Parks, Gärten und Grünanlagen – außer auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen,
- bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Veranstaltungen mit vielen Menschen,
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
In diesen Bereichen gibt es für keinen Hund eine Befreiung. Verstöße kosten ein Verwarnungsgeld bis 55 Euro oder ein Bußgeld bis 500 Euro.
Große Hunde: ab 40 Zentimeter oder 20 Kilogramm
Als „großer Hund“ gilt ein Hund, der ausgewachsen 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg Gewicht erreicht. Wer einen solchen Hund hält, muss die Haltung beim Amt für öffentliche Ordnung anzeigen und nachweisen:
- Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden,
- Mikrochip – die Bescheinigung mit der Chipnummer erhalten Sie von der Tierarztpraxis,
- Sachkunde für die Hundehaltung.
Die Haltungsanzeige geht online und kostet 25 Euro Verwaltungsgebühr. Mit der Online-Anmeldung melden Sie den Hund zugleich zur Hundesteuer an.
Große Hunde müssen innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen immer angeleint sein – ohne Befreiungsmöglichkeit.
Wer die Haltung nicht anzeigt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 35 Euro; fehlen die Nachweise, 75 bis 150 Euro Bußgeld.
Für kleine Hunde (unter 20 kg und unter 40 cm) schreibt das Gesetz keine Haftpflichtversicherung vor.
Gefährliche Hunde und bestimmte Rassen
Als gefährlich gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier. Zu den „Hunden bestimmter Rassen“ zählen unter anderem Rottweiler, Mastiff, Bullmastiff und American Bulldog. Für beide Gruppen gilt:
- Maulkorbpflicht beim Gassigehen – Befreiung nur nach bestandenem Verhaltenstest; Verstoß: 250 Euro Bußgeld,
- Leine von höchstens 1,5 Metern überall – Befreiung ebenfalls nach Verhaltenstest möglich.
Wo Hunde in Köln nicht mit dürfen
Auf ausgewiesenen Spiel- und Liegewiesen, auf Spiel- und Bolzplätzen, im Forstbotanischen Garten sowie in Vogelschauen und Wildparks sind Hunde verboten – Bußgeld bis 500 Euro. Wer Hundekot nicht beseitigt, zahlt ein Verwarnungsgeld ab 45 Euro.
Hundeschulen und Tierärzte in Köln
Für den Chip, die Sachkunde oder das Training an der Leine: Hundeschulen in Köln und Tierärzte in Köln – mit Öffnungszeiten, Bewertungen und Kontakt.
Hundeschulen
Mehr dazu: Hundesteuer in Köln · Mit dem Hund in den Urlaub in der EU
Quellen
- Stadt Köln: Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen · 7. Okt. 2026
- Stadt Köln: Haltungsanzeige für einen großen Hund · 7. Okt. 2026
- Stadt Köln: Mit dem Hund unterwegs in Köln · 7. Okt. 2026