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Landeshundegesetz in Köln: Leine, große Hunde, Bußgelder

Aktualisiert 7. Okt. 2026

In Köln gilt das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), in Kraft seit dem 1. Januar 2003. Welche Pflichten Sie haben, hängt davon ab, wie groß Ihr Hund ist und zu welcher Kategorie er gehört. Die Angaben unten stammen von der Stadt Köln.

Leinenpflicht für alle Hunde

Jeder Hund muss an die Leine:

In diesen Bereichen gibt es für keinen Hund eine Befreiung. Verstöße kosten ein Verwarnungsgeld bis 55 Euro oder ein Bußgeld bis 500 Euro.

Große Hunde: ab 40 Zentimeter oder 20 Kilogramm

Als „großer Hund“ gilt ein Hund, der ausgewachsen 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg Gewicht erreicht. Wer einen solchen Hund hält, muss die Haltung beim Amt für öffentliche Ordnung anzeigen und nachweisen:

Die Haltungsanzeige geht online und kostet 25 Euro Verwaltungsgebühr. Mit der Online-Anmeldung melden Sie den Hund zugleich zur Hundesteuer an.

Große Hunde müssen innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen immer angeleint sein – ohne Befreiungsmöglichkeit.

Wer die Haltung nicht anzeigt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 35 Euro; fehlen die Nachweise, 75 bis 150 Euro Bußgeld.

Für kleine Hunde (unter 20 kg und unter 40 cm) schreibt das Gesetz keine Haftpflichtversicherung vor.

Gefährliche Hunde und bestimmte Rassen

Als gefährlich gelten American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier. Zu den „Hunden bestimmter Rassen“ zählen unter anderem Rottweiler, Mastiff, Bullmastiff und American Bulldog. Für beide Gruppen gilt:

Wo Hunde in Köln nicht mit dürfen

Auf ausgewiesenen Spiel- und Liegewiesen, auf Spiel- und Bolzplätzen, im Forstbotanischen Garten sowie in Vogelschauen und Wildparks sind Hunde verboten – Bußgeld bis 500 Euro. Wer Hundekot nicht beseitigt, zahlt ein Verwarnungsgeld ab 45 Euro.

Hundeschulen und Tierärzte in Köln

Für den Chip, die Sachkunde oder das Training an der Leine: Hundeschulen in Köln und Tierärzte in Köln – mit Öffnungszeiten, Bewertungen und Kontakt.

Mehr dazu: Hundesteuer in Köln · Mit dem Hund in den Urlaub in der EU

Quellen

  1. Stadt Köln: Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen · 7. Okt. 2026
  2. Stadt Köln: Haltungsanzeige für einen großen Hund · 7. Okt. 2026
  3. Stadt Köln: Mit dem Hund unterwegs in Köln · 7. Okt. 2026