Hundesteuer in Berlin
Aktualisiert 7. Okt. 2026
Wer in Berlin einen Hund hält, zahlt Hundesteuer. Die Angaben unten stammen von der Senatsverwaltung für Finanzen und vom Service-Portal Berlin.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin
- 120 Euro im Jahr für den ersten Hund,
- 180 Euro im Jahr für jeden weiteren Hund.
Bis wann muss der Hund angemeldet werden
Den Hund müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem Kauf oder nach Ihrem Umzug nach Berlin steuerlich anmelden. Für Welpen gilt: Anmeldung innerhalb der ersten vier Lebensmonate.
Hunderegister oder Finanzamt
- Die Anmeldung beim Berliner Hunderegister gilt gleichzeitig als steuerliche Anmeldung – ein zusätzlicher Weg zum Finanzamt ist dann nicht nötig.
- Alternativ melden Sie den Hund direkt beim Finanzamt an (über ELSTER oder per Post mit dem Formular). Dann müssen Sie ihn zusätzlich beim Hunderegister registrieren.
- Nach der Anmeldung kommt der Bescheid des Finanzamts nach etwa vier Wochen von selbst.
Wann wird die Steuer fällig
Die erstmals festgesetzte Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Danach zahlen Sie vierteljährlich am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember.
Hundesteuermarke
Eine Hundesteuermarke muss Ihr Hund seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr tragen; die Finanzämter geben keine Marken mehr aus.
Befreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich. Welche Fälle das sind, steht im FAQ der Senatsverwaltung für Finanzen (Quelle unten).
Tierärzte und Hundeschulen in Berlin
Für die erste Untersuchung, die Impfungen oder einen Welpenkurs: Tierärzte in Berlin und Hundeschulen in Berlin – mit Öffnungszeiten, Bewertungen und Kontakt.
Mehr dazu: Hundegesetz Berlin: Leine, Chip und Sachkunde · Hundesteuer in Hamburg · Hundesteuer in München
Quellen
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: FAQ Hundesteuer · 7. Okt. 2026
- Service Berlin: Hundehaltung – Hund steuerlich anmelden · 7. Okt. 2026