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Hundesteuer in Berlin

Aktualisiert 7. Okt. 2026

Wer in Berlin einen Hund hält, zahlt Hundesteuer. Die Angaben unten stammen von der Senatsverwaltung für Finanzen und vom Service-Portal Berlin.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin

Bis wann muss der Hund angemeldet werden

Den Hund müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem Kauf oder nach Ihrem Umzug nach Berlin steuerlich anmelden. Für Welpen gilt: Anmeldung innerhalb der ersten vier Lebensmonate.

Hunderegister oder Finanzamt

Wann wird die Steuer fällig

Die erstmals festgesetzte Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Danach zahlen Sie vierteljährlich am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember.

Hundesteuermarke

Eine Hundesteuermarke muss Ihr Hund seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr tragen; die Finanzämter geben keine Marken mehr aus.

Befreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich. Welche Fälle das sind, steht im FAQ der Senatsverwaltung für Finanzen (Quelle unten).

Tierärzte und Hundeschulen in Berlin

Für die erste Untersuchung, die Impfungen oder einen Welpenkurs: Tierärzte in Berlin und Hundeschulen in Berlin – mit Öffnungszeiten, Bewertungen und Kontakt.

Mehr dazu: Hundegesetz Berlin: Leine, Chip und Sachkunde · Hundesteuer in Hamburg · Hundesteuer in München

Quellen

  1. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: FAQ Hundesteuer · 7. Okt. 2026
  2. Service Berlin: Hundehaltung – Hund steuerlich anmelden · 7. Okt. 2026