Hundegesetz Berlin: Leine, Chip und Sachkunde
Aktualisiert 7. Okt. 2026
In Berlin regelt das Hundegesetz (HundeG), wo ein Hund an die Leine muss und wie man sich davon befreien lassen kann. Die Angaben unten stammen vom Service-Portal Berlin.
Leinenpflicht in Berlin
In Berlin gilt die allgemeine Leinenpflicht: Im gesamten Stadtgebiet muss der Hund an die Leine. Ausgenommen sind nur ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen.
Wer von der Leinenpflicht befreit ist, darf den Hund auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen grundsätzlich ohne Leine führen.
Voraussetzungen für die Befreiung
- Haftpflichtversicherung für den Hund. Die Pflicht gilt auch für Hunde, die außerhalb Berlins gehalten, aber in Berlin ausgeführt werden.
- Chip: Jeder Hund, der den dritten Lebensmonat vollendet hat, muss fälschungssicher gekennzeichnet sein – auf Kosten der Halterin oder des Halters. Die Chipnummer hat immer 15 Ziffern.
- Sachkunde: theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten im Halten und Führen eines Hundes.
Den Antrag stellen Sie beim Ordnungsamt Ihres Bezirks. Wer nicht in Berlin wohnt, wendet sich an das Ordnungsamt des Bezirks, in dem der Hund am häufigsten ausgeführt wird. Mit der Befreiung erhalten Sie eine Sachkundebescheinigung mit Foto.
Wie weise ich die Sachkunde nach
Als sachkundig gelten:
- Personen, die in den vergangenen 5 Jahren 3 Jahre lang ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten haben (Nachweis: Hundesteuerbescheid und Erklärung, danach Vorführung des Hundes zum Abgleich der Chipnummer),
- Personen, die die Sachkundeprüfung nach § 7 HundeG (theoretisch und praktisch) bei einer zugelassenen sachverständigen Person bestanden haben,
- Personen, deren Sachkunde eine andere Behörde anerkannt hat,
- bestimmte Berufsgruppen, etwa Tierärztinnen und Tierärzte oder Hundetrainerinnen und Hundetrainer mit Erlaubnis.
Für den praktischen Teil der Prüfung lohnt sich Übung mit dem eigenen Hund – zum Beispiel in einer Hundeschule in Berlin.
Was kostet die Sachkundebescheinigung
- Mit Befreiung von der Leinenpflicht: 20,50 Euro je angefangene Viertelstunde, höchstens 164 Euro,
- nach bestandener Sachkundeprüfung (oder bei Berufsstand oder Erlaubnis): mindestens 41 Euro,
- bei Sachkunde über Jahre oder bei Anerkennung aus einem anderen Bundesland: mindestens 61,50 Euro,
- Ersatzbescheinigung: 15 Euro.
Hunde, die schon vor dem Hundegesetz da waren
Wer den Hund bereits vor dem Inkrafttreten des Berliner Hundegesetzes gehalten hat, ist von der allgemeinen Leinenpflicht ausgenommen. Als Nachweis reichen die Haftpflichtpolice, der Steuerbescheid, der Eintrag im Heimtierausweis oder die Registrierung bei einem Heimtierregister.
Listenhunde
Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen gelten in Berlin als gefährlich. Sie müssen unverzüglich nach dem Erwerb beim Ordnungsamt gemeldet werden (Gebühr 30 Euro); dazu gehören unter anderem Sachkundeprüfung, Wesenstest, Führungszeugnis und Haftpflichtversicherung. Für Listenhunde gilt in der Öffentlichkeit immer Leinenpflicht – eine Befreiung gibt es nur auf Antrag im Einzelfall.
Hundeschulen und Tierärzte in Berlin
Den Chip setzt die Tierarztpraxis, die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung geht gut in der Hundeschule: Hundeschulen in Berlin und Tierärzte in Berlin – mit Öffnungszeiten, Bewertungen und Kontakt.
Hundeschulen
Mehr dazu: Hundesteuer in Berlin · Mit dem Hund in den Urlaub in der EU
Quellen
- Service Berlin: Hundehaltung – Befreiung von der Leinenpflicht · 7. Okt. 2026
- Service Berlin: Hundehaltung – Gefährlichen Hund melden · 7. Okt. 2026