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Leinenpflicht in München: die Hundeverordnung

Aktualisiert 7. Okt. 2026

In München gilt für Hunde grundsätzlich Freilauf – eine Leinenpflicht für alle Hunde im ganzen Stadtgebiet gibt es nicht. Die Hundeverordnung der Stadt legt fest, wo welche Hunde trotzdem an die Leine müssen oder gar nicht hin dürfen. Die Angaben unten stammen von stadt.muenchen.de.

Was ist ein „großer Hund“

Als erwachsen gilt ein Hund ab dem vollendeten 12. Lebensmonat.

Wo große Hunde an die Leine müssen

Die Leine muss reißfest und höchstens 2 Meter lang sein, Halsband oder Geschirr abstreifsicher.

Regeln für alle Hunde

Kampfhunde

Kampfhunde ohne gültiges Negativzeugnis müssen im gesamten Stadtgebiet an einer höchstens 2 Meter langen Leine geführt werden. In Fahrzeuge des MVV und in S- und U-Bahnhöfe dürfen sie nicht mit.

Einen allgemeinen Maulkorbzwang gibt es in München nicht – das Kreisverwaltungsreferat kann ihn nur im Einzelfall anordnen.

Hundeführerschein: ein Jahr ohne Hundesteuer

Wer einen Hundeführerschein oder eine vergleichbare Prüfung (Theorie und Praxis, abgelegt nach dem 1. Mai 2014) vorweist, kann sich für ein Jahr von der Hundesteuer befreien lassen. Auskunft gibt die Stadtkämmerei, Kassen- und Steueramt. Wie hoch die Steuer ist, steht im Artikel Hundesteuer in München.

Hundeschulen und Tierärzte in München

Für den Hundeführerschein, die Leinenführigkeit oder einen Welpenkurs: Hundeschulen in München und Tierärzte in München – mit Öffnungszeiten, Bewertungen und Kontakt.

Mehr dazu: Hundesteuer in München · Mit dem Hund in den Urlaub in der EU

Quellen

  1. Landeshauptstadt München: Hundeverordnung · 7. Okt. 2026