Leinenpflicht in München: die Hundeverordnung
Aktualisiert 7. Okt. 2026
In München gilt für Hunde grundsätzlich Freilauf – eine Leinenpflicht für alle Hunde im ganzen Stadtgebiet gibt es nicht. Die Hundeverordnung der Stadt legt fest, wo welche Hunde trotzdem an die Leine müssen oder gar nicht hin dürfen. Die Angaben unten stammen von stadt.muenchen.de.
Was ist ein „großer Hund“
- Ein erwachsener Hund mit mindestens 50 cm Schulterhöhe – maßgeblich ist das Maß des einzelnen Hundes, nicht der Rassedurchschnitt,
- Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge gelten immer als groß, unabhängig von der Größe.
Als erwachsen gilt ein Hund ab dem vollendeten 12. Lebensmonat.
Wo große Hunde an die Leine müssen
- in der Innenstadt innerhalb des Altstadtrings,
- in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen,
- bei öffentlichen Märkten, Veranstaltungen, Festen und Versammlungen im Freien,
- in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen,
- in S- und U-Bahn, Tram und Bus, auf Bahnsteigen und in Zwischengeschossen.
Die Leine muss reißfest und höchstens 2 Meter lang sein, Halsband oder Geschirr abstreifsicher.
Regeln für alle Hunde
- Leinenpflicht im gesamten Westpark und auf den Wegen städtischer Grünanlagen innerhalb der „grünen Poller“ mit durchgestrichenem Hundesymbol.
- Hundeverbot auf den mit grünen Pollern gekennzeichneten Spiel- und Liegewiesen, Zieranlagen und Biotopflächen, auf Bade- und Liegebereichen der Freibäder und auf der Theresienwiese während Oktoberfest und Frühlingsfest. Auf Kinderspielplätze dürfen Hunde nie.
- Im Englischen Garten gelten die Regeln der Bayerischen Schlösserverwaltung, die grundsätzlich ein Leinengebot vorsehen.
- Im MVV müssen Hunde an der kurzen Leine geführt werden; Hunde, die Fahrgäste gefährden können, brauchen einen Maulkorb.
Kampfhunde
Kampfhunde ohne gültiges Negativzeugnis müssen im gesamten Stadtgebiet an einer höchstens 2 Meter langen Leine geführt werden. In Fahrzeuge des MVV und in S- und U-Bahnhöfe dürfen sie nicht mit.
Einen allgemeinen Maulkorbzwang gibt es in München nicht – das Kreisverwaltungsreferat kann ihn nur im Einzelfall anordnen.
Hundeführerschein: ein Jahr ohne Hundesteuer
Wer einen Hundeführerschein oder eine vergleichbare Prüfung (Theorie und Praxis, abgelegt nach dem 1. Mai 2014) vorweist, kann sich für ein Jahr von der Hundesteuer befreien lassen. Auskunft gibt die Stadtkämmerei, Kassen- und Steueramt. Wie hoch die Steuer ist, steht im Artikel Hundesteuer in München.
Hundeschulen und Tierärzte in München
Für den Hundeführerschein, die Leinenführigkeit oder einen Welpenkurs: Hundeschulen in München und Tierärzte in München – mit Öffnungszeiten, Bewertungen und Kontakt.
Hundeschulen
Mehr dazu: Hundesteuer in München · Mit dem Hund in den Urlaub in der EU
Quellen
- Landeshauptstadt München: Hundeverordnung · 7. Okt. 2026